ohne Buchungsgebühr: Vinekings 18.-20.05.2023

1,00

Ein Festival für alle Genießer unter den Wikingern

Es erwarten euch kulinarische Genüsse und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm

Zahlreiche Kenner ihres Metiers haben sich angemeldet, um ihre besten Produkte zum Genuss feil zu bieten. Freut euch auf beste Weine, Käse, Met, Craftbeer, Champagner, Brote und vieles mehr. Eine kulinarische Augenweide inmitten eines Wikingerlagers.

Für das abwechslungsreiche Rahmenprogramm wird unser Resort-Partner RockAntenne Hamburg sorgen.

  • Aufbau ab 17.05.23 möglich
  • Markt vom 18.-20.05.23
  • Öffnung am Sonntag 21.05.23 möglich
  • Abbau bis 22.05.23

VINEKINGS in Damp

 

 

Ein Festival für alle Genießer unter den Wikingern

Es erwarten euch kulinarische Genüsse und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm

Zahlreiche Kenner ihres Metiers haben sich angemeldet, um ihre besten Produkte zum Genuss feil zu bieten. Freut euch auf beste Weine, Käse, Met, Craftbeer, Champagner, Brote und vieles mehr. Eine kulinarische Augenweide inmitten eines Wikingerlagers.

Für das abwechslungsreiche Rahmenprogramm wird unser Resort-Partner RockAntenne Hamburg sorgen.

18.05.2023
12:00 — 23:30 Uhr

 

19.05.2023
12:00 — 23:30 Uhr

 

20.05.2023
12:00 — 23:30 Uhr

Der Markt steht unter dem Motto “Vinekings”, es geht also um Met und Wein.
Gekürt werden soll auch ein “Weinkönigspaar”.
Lass dich überraschen, was das DampLand den Gästen alles bietet.

Eine Unterkunft kann -bei Bedarf- mit Partnervorteil angemietet werden.

Duschen und WCs vorhanden und kostenlos nutzbar.

 

Hier ein paar Details zum Event:

https://www.ostsee-resort-dampland.de/events/event-archiv-2021/22?tx_dampevents_events%5Baction%5D=show&tx_dampevents_events%5Bcontroller%5D=Event&tx_dampevents_events%5Bevent%5D=298&cHash=7360bc95498c1b058d938775b50fb580

aus dem Archiv:              https://www.ostsee-resort-dampland.de/events/vinekings21

Für die Händler können eine Hütte mit 220V zur Verfügung gestellt werden: ca. 2,5x3mEigene Präsentationsstände sind herzlich willkommen. Hier muss man nur eine gewisse Windlast bedenken. Aber wir echten Norddeutschen kennen das ja nicht anders…

 

Es werden ca. 6000-8000 Besucher erwartet. Das Hotel ist jetzt schon zu 95% ausgebucht!

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vinekings-Damp

  • 1 Grundsätzliches

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vertragsgrundlage zur Teilnahme am “Vinekings-Damp” 01. – 02.Juli 2023, die von dem Ostseeresortdamp Veranstaltungsmanagement (nachfolgend ORD) veranstaltet und durch ein Organisationsteam (nachfolgend MAL genannt) werden.

  • 2 Teilnahmevertrag und Zulassung zum Mittelaltermarkt und Lagerbereich

  1. Es werden nur Stände mit Warensortiment zugelassen, die zu dem Thema Wein, Met, hochwertige Produkte auch außerhalb der mittelalterlichen Szene. Seid ALLE herzlich willkommen!
  2. Der Teilnahmevertrag zwischen der ORD und dem Standbetreiber / der Lagergruppe gilt als rechtskräftig, wenn der vom Standbetreiber / der Lagergruppe eingereichte Bestellung online vom MAL als Vertrag bestätigt wurde.
  • 3 Produktangebot

  1. Es dürfen nur im Teilnahmevertrag genannte und durch das MAL bestätigte Verkaufswaren und Produkte angeboten werden.
  2. Das MAL bemüht sich, die Auswahl der Anbieter so vorzunehmen, dass ein möglichst breit gefächertes Angebot entsteht und die Zahl direkter Mitbewerber begrenzt ist, ein Konkurrenzausschluss kann jedoch nicht zugesagt werden.
  3. Auf dem Marktgelände werden ähnliche Angebote großzügig verteilt um direkte Konkurrenz zu reduzieren.
  4. Das MAL behält sich vor, dem Standbetreiber den Verkauf nicht angemeldeter Verkaufswaren und Gastronomieprodukte zu untersagen.
  • 4 Organisation und Marktleitung

  1. Während der Aufbau- und Öffnungszeiten stellt die Marktleitung weisungsbefugte Mitarbeiter, deren Anweisungen Folge zu leisten sind.
  2. Die Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Ausschluss vom Markt und Lagerbereich führen.
  3. Das Platz- und Hausrecht obliegt der ORD und dem MAL.
  • 5 Auf- und Abbau der Stände und Lager

  1. Aufbau ab 17.05.23 möglich
    Markt vom 18.-20.05.23
    Öffnung am Sonntag 21.05.23 möglich
    Abbau bis 22.05.23
  2. Die Stand- / Lagerplatzvergabe erfolgt durch das ORD, das Platzangebot muss eingehalten werden.
  3. Die Mitwirkenden verpflichtet sich, den Marktstand / das Lager 60 Minuten vor offizieller Öffnung verkaufsfertig darzustellen (insbesondere für behördliche Kontrollen) und bei Marktöffnung kann gern mittelalterlich gewandet aufzutreten.
  1. Das MAL behält sich vor, Marktstände oder Aufbauten aus wichtigem Grund (z.B. mangelnde technische Sicherheit) nicht zuzulassen
  2. Das offizielle Marktende ist einzuhalten, ein vorzeitiges Marktende wird vom MAL ausgerufen und ist bindend.
  • 6 Anlieferungen

  1. Zum Zwecke der Anlieferung ist das Veranstaltungsgeländes nur außerhalb der Öffnungszeiten und nur auf den befestigten Promenaden-Wegen befahrbar.
  2. Das Be- / Entladen muss zügig erfolgen, entladene Fahrzeuge / Anhänger hat der Standbetreiber / die Lagergruppe unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  1. Spätestens 60 Minuten vor Markteröffnung dürfen keine Kraftfahrzeuge in das Veranstaltungsgelände einfahren, bzw. sind alle Fahrzeuge zu entfernen.
  1. Nach Veranstaltungsende dürfen die Fahrzeuge erst nach Freigabe durch das MAL auf das Veranstaltungsgelände und nur auf den besprochenen, befestigten Wegen fahren.
  2. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen ist ein Entgelt in Höhe von 100 € zu leisten!
  • 7 Parken

Direkt auf dem Veranstaltungsgelände ist Parken nicht möglich, Standbetreiber und Lagergruppenteilnehmer müssen die speziell ausgewiesenen Parkplätze nutzen. Diese sind etwa 500 Meter von der Veranstaltung entfernt. Genaue Beschreibungen werden bei der Platzabgabe oder vorab per Mail ausgegeben. Für beschlafene Wagen gibt es eine Sonderregelung vorort!

Für kostenfreie Rausfahrten bedarf es einer Eintragung der KFZ-Kennzeichen. Bitte per separater Mail an jen@mittelalterland.de mit dem Betreff: Kennzeichen 2023 VINEKINGS.

  • 8 Behördliche Genehmigungen und Konzessionen

  1. Die gewerberechtlichen, brandpolizeilichen, steuerrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Lebensmittelhygieneverordnung, sind ohne Ausnahmen zu beachten. Gesundheitszeugnissen und Unterweisungsnachweisen bei Gastronomieständen sind bei Kontrollen vorzuzeigen.
  2. Der Marktteilnehmer beantragt die für die Veranstaltung und sein Angebot notwendigen Konzessionen und behördlichen Genehmigungen und hält diese ab Aufbaubeginn zur Vorlage bei Kontrollen bereit.
  • 9 Ausstellung / Vorführung von Tieren

  1. Für die Ausstellung oder Vorführung von lebenden Tieren gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 11 Tierschutzgesetz.

Den behördlichen Anordnungen ist Folge zu leisten.

  1. Hunde, Frettchen und ähnliches müssen stets angeleint sein, Hinterlassenschaften werden vom Halter bitte unmittelbar entfernt!
  • 10 Standgebühren, Ver- und Entsorgungskosten

1. Die Gebühren für Verkaufsstände von 10 % vom Netto-Umsatz entfallen! Es wird lediglich für die ganzen drei Tage eine Pauschale von 50 € fällig. Diese wird vorort an das ORD entrichtet. Damit ist Feuerholz (solange Vorrat reicht), Strom, Wasser, Müll abgedeckt.

  1. Darstellende Anbieter mit Hobbycharakter und Lagergruppen sind nach Absprache mit der MAL von der Standgebühr befreit
  2. Trink- und Brauchwasser steht an frei zugänglichen Stellen zur Verfügung, Abwasserentsorgung muss an den entsprechend angegebenen Stellen erfolgen. Die Kosten für Wasser und Abwasser werden von der ORD mit der SMW-Gebühr abgegolten.
  3. Wird von Gastrobetrieben ein eigener, direkter Wasseranschluss benötigt, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig
  4. Strom wird an zentralen Punkten für Gastrobetriebe zur Verfügung gestellt, im normalen Markt- und Lagerbereich ist nur in Ausnahmefällen Stromversorgung möglich. Eventuell mitgebrachte Generatoren werden aus versicherungstechnischen Gründen nicht geduldet! Die Preise für die Stromanschlüsse werden vom ORD festgelegt!
  • 11 Elektro-, Wasser-und Gasinstallationen

  1. Die ORD haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom- und Wasserversorgung.
  2. Bei Installation und Betrieb von elektrischen Geräten sind die VDE-Bestimmungen einzuhalten. Zuwiderhandlungen und Überschreitung der gemeldeten Anschlusswerte haben die Abtrennung vom Stromnetz zur Folge.
  3. Standbetreiber haftet für alle Schäden und Folgeschäden, insbesondere wenn diese durch die Benutzung von nicht sachgemäßen, nicht gemeldeten und nicht genehmigten Geräten entstehen.
  4. Beim Entnehmen von Trinkwasser dürfen ausschließlich Schläuche und Anschlussteile verwendet werde, die den Bestimmungen KTW und DVWG-W270 entsprechen, Marktteilnehmer haftet für Folgeschäden bei Nichteinhaltung.
  5. Markt- und Gastronomiestände in denen Gas verwendet wird, müssen zu jeder Zeit mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen sei bei der Verwendung von Gasgeräten, Gasflaschen oder Kartuschen sind alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten Gewerblich betriebenen Gasgeräte müssen die vorgeschriebenen Prüfungen haben und mit Prüfplaketten versehen sein, das Prüfbuch ist ab Aufbaubeginn für eventuelle Kontrollen bereit zu halten.
  6. Diese Performance ist gegen eine Gebühr zubuchbar!
  • 12 Abfallbeseitigung / Abfallvermeidung

  1. Gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und der Landesabfallgesetze ist jedermann verpflichtet, die Entstehung von Abfällen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Abfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen
  2. An jedem Verkaufsstand sind Müll-Abfallbehälter in mittelalterlichem Stil aufzustellen.
  3. Die ORD stellt Müllcontainer bereit, in die angefallene Abfälle von den Markt- und Lagerteilnehmer entsorgt werden müssen.
  4. Der Stand- / Lagerplatz ist in einem Umkreis von 5 m sauber zu halt
  5. Bei einem Verstoß ist vom Standbetreiber / der Lagergruppe ein Reinigungspauschale von 100 € an die ORD zu bezahlen!
  • 13 Unfallverhütung und Brandschutz

  1. Jeder Stand und jede Lagergruppe muss über einen geprüften Feuerlöscher mit mi 6 kg Löschmittel für die Brandklassen A, B und C betriebs- und griffbereit und frei zugänglich verfügen.
  1. In Ständen und bei Lagergruppen, in denen mit Ölen und Fetten gearbeitet wird, sind zusätzlich ein Feuerlöscher für die Brandklasse Fund eine Löschdecke betriebs- und griffbereit und frei zugänglich bereitzuhalten.
  1. Die Feuerlöscher-Standorte sind, gemäß gesetzliche Bestimmungen, durch entsprechende Schilder zu kennzeichnen.
  • 14 Standgestaltung und Sicherheitsauflagen

  1. Die Standgestaltung und Dekoration soll mittelalterlich sein.
  2. Stände, Zelte und Installationen sind vom Standbetreiber / der Lagergruppe so abzusichern, dass eine Gefährdung Dritter, auch bei Unwetter und Sturm, auszuschließen ist.
  3. Das MAL behält sich vor, Stände oder Aufbauten, z.B. bei mangelnder Sicherheit, nicht zuzulassen
  1. Kabel, Wasser- und Abwasserschläuche müssen mit geeigneten Abdeckungen gesichert werden, damit eine Behinderung oder Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter vermieden wird.
  1. Kommen Standbetreiber / Lagergruppenteilnehmer ihren Verpflichtungen nicht nach, haften diese selbstschuldnerisch für alle Schäden gegenüber Dritten und der ORD.
  • 15 Feuerstellen im Lagerbereich

  1. Offene Feuerstellen dürfen nur bei Angabe im Teilnahmevertrag und in Absprache mit dem MAL erstellt werden.
  2. Pro Feuerstelle ist mindestens ein geprüften 6 kg-Pulverlöscher für Brandklassen A, B und C betriebs- und griffbereit bereitzuhalten.
  3. Feuer dürfen nur in Feuerschalen angezündet werden, Bodenabstand mindestens 25 cm, 4 m zum Stand- / Zelt und unter keiner Abdeckung / Sonnensegel.
  1. Die Flächen der Feuerstellen müssen bei Markt- / Lagerende im Ursprungszustand hinterlassen werden.
  • 16 Waffen und Schaukampfwaffen

  1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Tragen jeglicher Waffen ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
  2. Teilnehmer und auch Gäste, die dies nicht beachten, werden des Platzes verwiesen
  3. Ausgenommen sind stumpfe Schaukampfwaffen, die von den Teilnehmern auf dem Gelände im Rahmen der Darstellung des historischen Brauchtums getragen werden können.
  4. Der Einsatz der Schaukampfwaffen ist nur auf dem Turnierplatz gestattet. Dabei ist jederzeit auf absolute Sicherheit zu achten, so dass weder Teilnehmer noch Zuschauer auch nur in die Gefahr kommen, Schaden zu erleiden.
  5. Jegliche Benutzung und Zurschaustellung der Schaukampfwaffen unterliegt der vollständigen Haftung der Besitzers.  Das Führen von Schaukampfwaffen nach dem Genuss von Alkohol ist strikt untersagt, wir behalten uns vor von alkoholisierten Teilnehmern und Besuchern Schaukampfwaffen bis zum Folgetag sicherzustellen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden.
  • 17 Fremd- und Eigenwerbung

  1. Eine Werbung für Dritte bzw. andere Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des MAL gestattet, Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr von 100 € geahndet.
  2. Anbringen von Werbung und Verteilen von Katalogen, Flyer oder anderen Werbeträgern ist nur im direkten Standbereich zur Eigenwerbung erlaubt. Angebrachte Werbungen sollen dem mittelalterlichen Charakter entsprechen.
  1. Verteilen von Werbematerialien auf dem weiteren Marktgelände oder Anbringen von Werbung an Fahrzeugen auf dem Besucherparkplatz ist nicht erlaubt, Kosten für deren Beseitigung werden in Rechnung gestellt.
  • 18 Bewachung und Schäden

  1. Die ORD und das MAL übernehmen eine Bewachung des Markt-, Lagerbereichs sowie der öffentlich zugänglichen Parkfläc ORD und MAL, übernehmen jedoch keine Obhutspflicht, keine Haftung für eventuelle Verluste, Sach- oder Personenschäden.
  2. Jeder Standbetreiber / Lagergruppenteilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden in voller Höhe und stellt die ORD von Ansprüchen Dritter frei. Eine bestehende Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
  1. Ansprüche des Standbetreibers / der Lagergruppe / Lagergruppenteilnehmer gegenüber der ORD und dem MAL sind ausgeschlossen, auch für allen Ansprüche, die aus Krieg, Terror, höherer Gewalt oder anderen, nicht vom MAL zu vertretenen Ausfällen entstanden.
  • 19 Vertragserfüllung, Absage, Rücktritt und Nichterscheinen

  1. Der Teilnahmevertrag kann bis zum 05/2022 ohne Angabe von Gründen, schriftlich/elektronisch via EMail gekündigt werden.
  2. Das MAL kann die Veranstaltung durch Veröffentlichung auf der Internetseite Mittelalterland.de absagen.
  • 20 Datenschutz

  1. Standbetreiber und Lagergruppen stimmen zu, dass im Rahmen des Geschäftsverhältnisses die Kontaktdaten gespeichert werden.
  2. Standbetreiber und Lagergruppenteilnehmer stimmen der Veröffentlichung von bei der Veranstaltung von ihm, seinem Stand, den Lagern und Gruppenteilnehmern gemachter Fotos, Videoaufnahmen, Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien oder Internet ohne Anspruch auf Vergütung, auch zur gewerblichen Nutzung, zu.
  3. Angaben zu Teilnehmern dürfen in Markt- / Lagerverzeichnis, sowie online veröffentlicht werden.
  • 21 Änderungen

  • Änderungen der Angaben des Teilnahmevertrages bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch das MAL.
  • 22 Gerichtstand

Gerichtstand für beide Seiten ist Schleswig. Es gilt deutsches Recht.

  • 23 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine oder mehrere Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine, dem kooperativen Zwecke der Vereinbarung entsprechende zu ersetzen.

Zusätzliche Informationen

Art

Händler, Handwerker, Heerlager

Personenzahl

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

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