Buchungsgebühr: Wikinger-Spektakel Damp 06.-07. Juli 2024 (!!)

30,00

  • 3 Tage außergewöhnliches Festival direkt an der Ostsee
  • Viele Musikdarbietungen
  • Reichlich Kampfdarstellungen
  • voraussichtlich kostenloses Frühstück für Akteure und Händler
  • kostenloses Feuerholz solange Vorrat reicht.
  • Kostenlose, gekühlte Getränke für Akteure und Händler.
  • Strom- und Wasseranschluss am Strand möglich.
  • Auf- und Abbauhilfe durch Treckernutzung zu bestimmten Zeiten
  • und und und…
  • Ab Mittwoch vormittag kann man aufbauen.
  • am Freitag bis 16:00 Uhr ist der Aufbau möglich und
  • der Abbau ist am Sonntag ab 18/19:00 Uhr (je nach Marktgeschehen) und
    am Montag bis 13:00 Uhr !
  • Verkauf ist erst ab Freitag möglich !! ( Änderung zu den letzten Jahren!)

Beschreibung

 

Werde Teil des 9. Wikinger-Spektakels Damp im Juli 2024

Freitag, 05. Juli 2024 / 17-22 Uhr – Abendprogramm
Samstag, 06.Juli 2024/ 11-22 Uhr – Markt, Pflichtzeiten
Sonntag, 07.Juli 2024 / 10–18 Uhr – Markt, Pflichtzeiten

Genießt die einmalige Atmosphäre, nur einen Steinwurf von der Ostsee entfernt. Die Wikinger Heere lagern sogar direkt am Strand. Und hatten wir schon erwähnt, dass alle aktiven Teilnehmer morgens mit einem kostenfreien Frühstück versorgt werden? Außerdem wird der Strom (gilt nur für 220V) für euren Stand nicht separat abgerechnet, sondern ist in den vorteilhaften Konditionen bereits enthalten!

 

Der kleine Imagefilm zur Veranstaltung:

https://youtu.be/GCmz5GeYzkc?fbclid=IwAR2Lho6QrLNf01kjG6TjkPbYGzD_Lh7c7OvzXR6J0a6500qAmicHmhDx1bI

Der Artikel “Buchungsgebühr” gilt als Reservierung der Standplätze und als Buchungssicherheit für Händler, Akteure und Heerlager.

Ein Heerlager – eine Buchung ! Bitte Personenzahl des Lagers angeben – siehe Variante : Größe!

Die Zahlung der verrechenbaren Buchungsgebühr ist für alle Teilnehmer bindend.
Nicht bezahlte Buchungen führen zu “keiner Zulassung”!

Bei Abrechnung der Standplatzgebühr wird diese Reservierungsbuchung auf die jeweilige Endsumme angerechnet.

Das ORD berechnet eine Teilnehmerpauschale von 30€ für Strom, Wasser und Müll.

Diese Gebühr entfällt für Heerlager und darstellendes Handwerk und Walking-Acts oder Mit-Mach-Aktionen.

Händlern wird die Buchungsgebühr mit den 10% Netto-Umsatz-Standgebühren angerechnet. In der Vergangenheit wurde die Regelung leider unlauter ausgenutzt. Bitte macht hier faire Angaben, ansonsten können wir diese faire Abrechnung nicht mehr aufrecht halten!

Die weiteren Konditionen entnimmst du bitte den unten stehenden AGB.

 

Magst du bitte in der Bestellnotiz im Warenkorb/Kassenbereich zu diesem Produkt deine spezifischen Wünsche eintragen?

Mache dort bitte auch folgende Angaben, die wir aus planungstechnischen Gründen von dir benötigen:

  • Welcher Stromanschluss wird benötigt/gewünscht. 230V 2kW / 380V 16kW?
  • Ob ein Wasser- / Abwasseranschluss benötigt wird?
  • Wird dargestelltes Handwerk ausgeführt wird?
  • Bitte gebt noch eine Beschreibung  des Sortiments von Verkaufswaren / Gastro-Produkten an
  • Lagergruppen mögen bitte dargestelltes Jahrhundert und weitere Infos evtl. auch zu Vorführungen etc. angeben
  • Händler/Handwerker – Größe des Standes angeben
  • Standortwünsche : Strand oder Promenade/Wiese
  • Heerlager – Wunschgröße des Lagers schätzen
  • Infos an info@mittelalterland.de !

Mit der Bezahlung der Buchungsgebühr akzeptierst du die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Infos für Heerlager

  • Feuerholz wird zu den Veranstaltungstagen gestellt
  • es gibt nahe Sammelplätze für die Müllentsorgung
  • wir bemühen uns wieder um ein freies Fühstück für alle Heerlager, Händler und Akteure, Sa. und So. 08:00 – 9:53 Uhr mit eurer Mithilfe.
  • wir bieten kostenlose, gekühlte Getränke bis 21:00 Uhr, via Wasserspender – bitte eigene Wasserflasche mitnehmen.
    (Die Sache mit den Getränkekästen wurde niemals vernünftig gehändelt, wir hatten unendlichen Pfandausfall und sehr aufwendige Aufräumarbeiten!)
  • Aufbauhilfe via Trecker auf dem Strand (Hänger raufziehen und Stuff-Paletten am Lagerplatz platzieren) zu bestimmten Zeiten
  • Nachtruhe ab 0:30 Uhr, Platzräumung durch Security
  • freies Parken der Gespanne und PKWs
  • Wasser und Stromanschluss auch am Strand
  • und natürlich – immer ein entspanntes Orgateam, das ein offenes Ohr für euch hat!
  • Es gibt den Zugang zum Erschreckerbad und dem Saunabereich zu Sonderkonditionen!

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Wikinger-Festival-Damp am 05-07. Juli 2024

  • 1 Grundsätzliches

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vertragsgrundlage zur Teilnahme am Wikinger-Spektakel Damp 05. – 07.Juli 2024, die von dem Ostseeresortdamp Veranstaltungsmanagement (nachfolgend ORD) veranstaltet und durch ein Organisationsteam (nachfolgend MAL genannt) werden.

  • 2 Teilnahmevertrag und Zulassung zum Mittelaltermarkt und Lagerbereich

  1. Es werden nur Stände mit Warensortiment zugelassen, die zu unserem Mittelaltermarkt passen.
  2. Der Teilnahmevertrag zwischen der ORD und dem Standbetreiber / der Lagergruppe gilt als rechtskräftig, wenn der vom Standbetreiber / der Lagergruppe eingereichte Bestellung online vom MAL als Vertrag bestätigt wurde.
  • 3 Produktangebot

  1. Es dürfen nur im Teilnahmevertrag genannte und durch das MAL bestätigte Verkaufswaren und Produkte angeboten werden.
  2. Das MAL bemüht sich, die Auswahl der Anbieter so vorzunehmen, dass ein möglichst breit gefächertes Angebot entsteht und die Zahl direkter Mitbewerber begrenzt ist, ein Konkurrenzausschluss kann jedoch nicht zugesagt werden.

Auf dem Marktgelände werden ähnliche Angebote großzügig verteilt um direkte Konkurrenz zu reduzieren.

  1. Das MAL behält sich vor, dem Standbetreiber den Verkauf nicht angemeldeter Verkaufswaren und Gastronomieprodukte zu untersagen.
  • 4 Organisation und Marktleitung

  1. Während der Aufbau- und Öffnungszeiten stellt die Marktleitung weisungsbefugte Mitarbeiter, deren Anweisungen Folge zu leisten sind.
  2. Die Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Ausschluss vom Markt und Lagerbereich führen.
  3. Das Platz- und Hausrecht obliegt der ORD und dem MAL.
  • 5 Auf- und Abbau der Stände und Lager

  1. Die Auf- und Abbauzeiten : (ab Mittwoch, -22:00Uhr) und Abbauzeiten (Sonntag -23:00 Uhr / Montag -13:00 Uhr)
  2. Die Stand- / Lagerplatzvergabe erfolgt durch das MAL, das Platzangebot muss eingehalten werden.
  3. Die Mitwirkenden verpflichtet sich, den Marktstand / das Lager 60 Minuten vor offizieller Öffnung verkaufsfertig darzustellen (insbesondere für behördliche Kontrollen) und bei Marktöffnung mittelalterlich gewandet aufzutreten.
  1. Das MAL behält sich vor, Marktstände oder Aufbauten aus wichtigem Grund (z.B. mangelnde technische Sicherheit) nicht zuzulassen
  2. Das offizielle Marktende ist einzuhalten, ein vorzeitiges Marktende wird vom MAL ausgerufen und ist bindend.
  • 6 Anlieferungen

  1. Zum Zwecke der Anlieferung ist das Veranstaltungsgeländes nur außerhalb der Öffnungszeiten und nur auf den befestigten Promenaden-Wegen befahrbar.
  2. Das Be- / Entladen muss zügig erfolgen, entladene Fahrzeuge / Anhänger hat der Standbetreiber / die Lagergruppe unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  1. Spätestens 60 Minuten vor Markteröffnung dürfen keine Kraftfahrzeuge in das Veranstaltungsgelände einfahren, bzw. sind alle Fahrzeuge zu entfernen.
  1. Nach Veranstaltungsende dürfen die Fahrzeuge erst nach Freigabe durch das MAL auf das Veranstaltungsgelände und nur auf den besprochenen, befestigten Wegen fahren.
  2. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen ist ein Entgelt in Höhe von 100 € zu leisten!
  • 7 Parken

Direkt auf dem Veranstaltungsgelände ist Parken nicht möglich, Standbetreiber und Lagergruppenteilnehmer müssen die speziell ausgewiesenen Parkplätze nutzen. Diese sind etwa 500 Meter von der Veranstaltung entfernt. Genaue Beschreibungen werden bei der Platzabgabe oder vorab per Mail ausgegeben. Für beschlafene Wagen gibt es eine Sonderregelung vorort!

Für kostenfreie Rausfahrten bedarf es einer Eintragung der KFZ-Kennzeichen. Bitte per separater Mail an Info@mittelalterland.de mit dem Betreff: Kennzeichen 2023 WikiSpec.

Diese gebührenfreie Parkaktion kann nur übernommen werden (Das ORD bezahlt jede Freischaltung!), wenn wir bis zum Donnerstag 04.Juli 2024 16:00 Uhr die freizuschaltenden Kennzeichen haben. Nachträglich können wir keine Kennzeichen mehr freischalten, weil die zuständige Person einfach nicht mehr im Büro ist!

  • 8 Behördliche Genehmigungen und Konzessionen

  1. Die gewerberechtlichen, brandpolizeilichen, steuerrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Lebensmittelhygieneverordnung, sind ohne Ausnahmen zu beachten. Gesundheitszeugnissen und Unterweisungsnachweisen bei Gastronomieständen sind bei Kontrollen vorzuzeigen.
  2. Der Marktteilnehmer beantragt die für die Veranstaltung und sein Angebot notwendigen Konzessionen und behördlichen Genehmigungen und hält diese ab Aufbaubeginn zur Vorlage bei Kontrollen bereit.
  • 9 Ausstellung / Vorführung von Tieren

  1. Für die Ausstellung oder Vorführung von lebenden Tieren gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 11 Tierschutzgesetz.

Den behördlichen Anordnungen ist Folge zu leisten.

  1. Hunde, Frettchen und ähnliches müssen stets angeleint sein, Hinterlassenschaften werden vom Halter bitte unmittelbar entfernt!
  • 10 Standgebühren, Ver- und Entsorgungskosten

1.Die Gebühren für Verkaufsstände betragen 10 % vom Netto-Umsatz.

2. Der Mindestbetrag wird bei Bestellung/Vorkasse fällig, Abrechnung erfolgt bei Veranstaltungsende.

  1. Darstellende Anbieter mit Hobbycharakter und Lagergruppen sind nach Absprache mit der MAL von der Standgebühr befreit – die Buchungsgebühr wird bei Erscheinen zurückerstattet.
  2. Trink- und Brauchwasser steht an frei zugänglichen Stellen zur Verfügung, Abwasserentsorgung muss an den entsprechend angegebenen Stellen erfolgen. Die Kosten für Wasser und Abwasser werden von der ORD mit der SMW-Gebühr abgegolten.
  3. Wird von Gastrobetrieben ein eigener, direkter Wasseranschluss benötigt, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig
  4. Strom wird an zentralen Punkten für Gastrobetriebe zur Verfügung gestellt, im normalen Markt- und Lagerbereich ist nur in Ausnahmefällen Stromversorgung möglich. Eventuell mitgebrachte Generatoren werden aus versicherungstechnischen Gründen nicht geduldet!
  • 11 Elektro-, Wasser-und Gasinstallationen

  1. Die ORD haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom- und Wasserversorgung.
  2. Bei Installation und Betrieb von elektrischen Geräten sind die VDE-Bestimmungen einzuhalten. Zuwiderhandlungen und Überschreitung der gemeldeten Anschlusswerte haben die Abtrennung vom Stromnetz zur Folge.
  3. Standbetreiber haftet für alle Schäden und Folgeschäden, insbesondere wenn diese durch die Benutzung von nicht sachgemäßen, nicht gemeldeten und nicht genehmigten Geräten entstehen.
  4. Beim Entnehmen von Trinkwasser dürfen ausschließlich Schläuche und Anschlussteile verwendet werde, die den Bestimmungen KTW und DVWG-W270 entsprechen, Marktteilnehmer haftet für Folgeschäden bei Nichteinhaltung.
  5. Markt- und Gastronomiestände in denen Gas verwendet wird, müssen zu jeder Zeit mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen sei bei der Verwendung von Gasgeräten, Gasflaschen oder Kartuschen sind alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten Gewerblich betriebenen Gasgeräte müssen die vorgeschriebenen Prüfungen haben und mit Prüfplaketten versehen sein, das Prüfbuch ist ab Aufbaubeginn für eventuelle Kontrollen bereit zu halten.
  • 12 Abfallbeseitigung / Abfallvermeidung

  1. Gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung und der Landesabfallgesetze ist jedermann verpflichtet, die Entstehung von Abfällen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Abfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen
  2. An jedem Verkaufsstand sind Müll-Abfallbehälter in mittelalterlichem Stil aufzustellen.
  3. Die ORD stellt Müllcontainer bereit, in die angefallene Abfälle von den Markt- und Lagerteilnehmer entsorgt werden müssen.
  4. Der Stand- / Lagerplatz ist in einem Umkreis von 5 m sauber zu halt
  5. Bei einem Verstoß ist vom Standbetreiber / der Lagergruppe ein Reinigungspauschale von 100 € an die ORD zu bezahlen!
  • 13 Unfallverhütung und Brandschutz

  1. Jeder Stand und jede Lagergruppe muss über einen geprüften Feuerlöscher mit mi 6 kg Löschmittel für die Brandklassen A, B und C betriebs- und griffbereit und frei zugänglich verfügen.
  1. In Ständen und bei Lagergruppen, in denen mit Ölen und Fetten gearbeitet wird, sind zusätzlich ein Feuerlöscher für die Brandklasse Fund eine Löschdecke betriebs- und griffbereit und frei zugänglich bereitzuhalten.
  1. Die Feuerlöscher-Standorte sind, gemäß gesetzliche Bestimmungen, durch entsprechende Schilder zu kennzeichnen.
  • 14 Standgestaltung und Sicherheitsauflagen

  1. Die Standgestaltung und Dekoration soll mittelalterlich sein.
  2. Stände, Zelte und Installationen sind vom Standbetreiber / der Lagergruppe so abzusichern, dass eine Gefährdung Dritter, auch bei Unwetter und Sturm, auszuschließen ist.
  3. Das MAL behält sich vor, Stände oder Aufbauten, z.B. bei mangelnder Sicherheit, nicht zuzulassen
  1. Kabel, Wasser- und Abwasserschläuche müssen mit geeigneten Abdeckungen gesichert werden, damit eine Behinderung oder Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter vermieden wird.
  1. Kommen Standbetreiber / Lagergruppenteilnehmer ihren Verpflichtungen nicht nach, haften diese selbstschuldnerisch für alle Schäden gegenüber Dritten und der ORD.
  • 15 Feuerstellen im Lagerbereich

  1. Offene Feuerstellen dürfen nur bei Angabe im Teilnahmevertrag und in Absprache mit dem MAL/ORD erstellt werden.
  2. Pro Feuerstelle ist mindestens ein geprüften 6 kg-Pulverlöscher für Brandklassen A, B und C betriebs- und griffbereit bereitzuhalten.
  3. Feuer dürfen nur in Feuerschalen angezündet werden, Bodenabstand mindestens 25 cm, 4 m zum Stand- / Zelt und unter keiner Abdeckung / Sonnensegel.
  1. Die Flächen der Feuerstellen müssen bei Markt- / Lagerende im Ursprungszustand hinterlassen werden.
  • 16 Waffen und Schaukampfwaffen

  1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Tragen jeglicher Waffen ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
  2. Teilnehmer und auch Gäste, die dies nicht beachten, werden des Platzes verwiesen
  3. Ausgenommen sind stumpfe Schaukampfwaffen, die von den Teilnehmern auf dem Gelände im Rahmen der Darstellung des historischen Brauchtums getragen werden können.
  4. Der Einsatz der Schaukampfwaffen ist nur auf dem Turnierplatz gestattet. Dabei ist jederzeit auf absolute Sicherheit zu achten, so dass weder Teilnehmer noch Zuschauer auch nur in die Gefahr kommen, Schaden zu erleiden.
  5. Jegliche Benutzung und Zurschaustellung der Schaukampfwaffen unterliegt der vollständigen Haftung der Besitzers.  Das Führen von Schaukampfwaffen nach dem Genuss von Alkohol ist strikt untersagt, wir behalten uns vor von alkoholisierten Teilnehmern und Besuchern Schaukampfwaffen bis zum Folgetag sicherzustellen. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Schäden.
  • 17 Fremd- und Eigenwerbung

  1. Eine Werbung für Dritte bzw. andere Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des MAL gestattet, Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr von 100 € geahndet.
  2. Anbringen von Werbung und Verteilen von Katalogen, Flyer oder anderen Werbeträgern ist nur im direkten Standbereich zur Eigenwerbung erlaubt. Angebrachte Werbungen sollen dem mittelalterlichen Charakter entsprechen.
  1. Verteilen von Werbematerialien auf dem weiteren Marktgelände oder Anbringen von Werbung an Fahrzeugen auf dem Besucherparkplatz ist nicht erlaubt, Kosten für deren Beseitigung werden in Rechnung gestellt.
  • 18 Bewachung und Schäden

  1. Die ORD und das MAL übernehmen eine Bewachung des Markt-, Lagerbereichs sowie der öffentlich zugänglichen Parkfläche ORD und MAL, übernehmen jedoch keine Obhutspflicht, keine Haftung für eventuelle Verluste, Sach- oder Personenschäden.
  2. Jeder Standbetreiber / Lagergruppenteilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden in voller Höhe und stellt die ORD von Ansprüchen Dritter frei. Eine bestehende Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
  1. Ansprüche des Standbetreibers / der Lagergruppe / Lagergruppenteilnehmer gegenüber der ORD und dem MAL sind ausgeschlossen, auch für allen Ansprüche, die aus Krieg, Terror, höherer Gewalt oder anderen, nicht vom MAL zu vertretenen Ausfällen entstanden.
  • 19 Vertragserfüllung, Absage, Rücktritt und Nichterscheinen

  1. Der Teilnahmevertrag kann bis zum 05/2022 ohne Angabe von Gründen, schriftlich/elektronisch via EMail gekündigt werden.
  2. Das MAL kann die Veranstaltung durch Veröffentlichung auf der Internetseite Mittelalterland.de absagen.
  • 20 Datenschutz

  1. Standbetreiber und Lagergruppen stimmen zu, dass im Rahmen des Geschäftsverhältnisses die Kontaktdaten gespeichert werden.
  2. Standbetreiber und Lagergruppenteilnehmer stimmen der Veröffentlichung von bei der Veranstaltung von ihm, seinem Stand, den Lagern und Gruppenteilnehmern gemachter Fotos, Videoaufnahmen, Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien oder Internet ohne Anspruch auf Vergütung, auch zur gewerblichen Nutzung, zu.
  3. Angaben zu Teilnehmern dürfen in Markt- / Lagerverzeichnis, sowie online veröffentlicht werden.
  • 21 Änderungen

  • Änderungen der Angaben des Teilnahmevertrages bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch das MAL.
  • 22 Gerichtstand

Gerichtstand für beide Seiten ist Schleswig. Es gilt deutsches Recht.

  • 23 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine oder mehrere Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine, dem kooperativen Zwecke der Vereinbarung entsprechende zu ersetzen.

Zusätzliche Informationen

Art

Händler, Handwerker, Heerlager

Personenzahl

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

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